Zertifikate für nachgewiesene Qualifikationen.

Qualität lohnt sich

Die fachliche Kompetenz des Rechtsanwaltes ist durch den Mandaten schwer einzuschätzen. Aber auch für den Mandaten soll sich die richtige Auswahl des Rechtsanwaltes lohnen.

Zur Qualitätssicherung des Rechtsanwaltes gehört eine regelmäßige Fortbildung. Berechtigt wird diese als Grundpflicht benannt. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer hinweist, profitieren von der Fortbildung Anwalt und Mandant gleichermaßen: Der Mandant kann sich auf eine qualifizierte Rechtsberatung verlassen, die stets „auf der Höhe der Zeit“ ist. Für den Anwalt wiederum gilt: Nur ein zufriedener Mandant, der um die Fähigkeiten und Kenntnisse seines Anwaltes weiß und auf sie vertraut, wird seine Mandate auch in Zukunft diesem Anwalt anvertrauen.

Fortbildungszertifikat Bundesrechtsanwaltskammer

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vergibt jenen Rechtsanwälten, die sich in ihrer Fortbildungspflicht herausheben, das Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" [80 KB] verbunden mit der Lizenz zur Nutzung eines Logos.

Nachzuweisen ist insgesamt eine Punktzahl von mindestens 360, die verschiedene Pflichtmodule, bzw. jeweilige Wahlmodule abdecken. Pflichtmodule sind die Module I (Materielles Recht) und Modul II (Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht). Wahlmodule sind die Module III (Verfahrens-oder Prozessrecht) und Modul IV (Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung). 240 Punkte müssen aus Fortbildungsmaßnahmen zu Modul I stammen. 60 Punkte müssen aus Fortbildungsmaßnahmen zu Modul II stammen. In Modul II müssen alle drei aufgeführten Unterbereiche abgedeckt sein.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Gottlob das Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" erteilt und damit auch das Recht auf eine werbliche Nutzung.

Der Gewinn liegt bei dem Mandanten, denn das Zertifikat stärkt das Vertrauen zu seinem Rechtsanwalt. Qualifikation, die sich lohnt.

Zertifikat 2013 , 2016 [80 KB] , 2019 , 2022

Fortbildungszertifikat Deutscher Anwaltverein

Der Deutscher Rechtsanwaltverein fördert die notwendige anwaltliche Fortbildung und bietet gegen Nachweis die DAV- Fortbildungsbescheinigung an. Der DAV erteilt die Fortbildungsbescheinigung denjenigen Mitgliedern, die sich im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr fortgebildet haben. Die Fortbildungsbescheinigung weist die nachgewiesenen Fortbildungen einzeln aus, inklusive der Anzahl der Fortbildungsstunden.

Das macht die Fortbildungsbescheinigung transparent – wer sich besonders viel fortbildet, kann das auch sichtbar machen. Und mit der DAV-Fortbildungsbescheinigung lässt sich die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar machen und so mehr Transparenz für die Mandanten schaffen.

Die von Rechtsanwalt Gottlob nachgewiesenen Fortbildungsveranstaltung haben die geforderten 15 Stunden weit überschritten.

Fortbildungsbescheinigung 2012 [691 KB] , 2013 [791 KB] , 2014, [124 KB] 2015, [582 KB] 2016, [106 KB] 2017 [122 KB] , 2018 , 2019 [142 KB] , 2020 [142 KB] , 2021 (1) , 2021 (2) , 2022